BILDUNG & TEILHABE
Hinter dem Bildungs- und Teilhabepaket verbirgt sich die Intention, dass bedürftigen Kindern und Jugendlichen, fernab der familiären finanziellen Situation, Förderung und Unterstützung zuteil wird. Dementsprechend erhalten junge Menschen im Sozialleistungsbezug neben ihrem monatlichen Regelbedarf auf Antrag folgende Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket:
- Das Schulbedarfspaket,
- Zuschuss zur Schülerbeförderung,
- Verpflegungskosten für das Mittagessen in der Schule,
- Kostenübernahme eintägiger Ausflüge/ mehrtägiger Klassenfahrten,
- Kostenübernahme zur Lernförderung (max. 11 Euro pro Zeitstunde),
- Beiträge zur sozialen- und kulturellen Teilhabe (max. 180 Euro im Jahr).
Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, sofern sie
- Leistungen nach dem SGB II bekommen (Arbeitslosengeld II),
- Sozialhilfe nach SGB XII oder Leistungen nach dem AsylbLG beziehen,
- Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.
Links zu den Anträgen:
Schulbedarfspaket: http://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/familie_und_soziales/sozialamt/leistungen_fuer_bildung_und_teilhabe/schulbedarf/index.html
Klassenfahrten/ Ausflüge:
Schülerbeförderung:
Lernförderung:
Mittagessen:
Soziale und Kulturelle Teilhabe: