
Wir kümmern uns auch um „BILDUNG & TEILHABE“.
Was bedeutet „Bildung und Teilhabe“?
Bildung und Teilhabe (BuT) bedeutet, dass Kindern und Jugendlichen, wenn sie Sozialleistungen erhalten, bestimmte Dinge bezahlt werden.
Dazu gehören:
- Kosten für Schulmaterial,
- Zuschuss zu Schultickets (Schoko-Ticket),
- Mittagessen in der Schule,
- Bezahlung von Ausflügen und Klassenfahrten,
- Kostenübernahme für Nachhilfe (max. 11 Euro pro Stunde),
- Kosten für sozialen- und kulturellen Aktivitäten, wie zum Beispiel Sportvereine oder Musikschulen (max. 180 Euro im Jahr).
Wer bekommt alles „BuT-Leistungen?
Kinder und Jugentdliche, deren Eltern folgende Sozialliestungen erhalten:
- Bürgergeld
- Sozialhilfe oder Asylhilfe
- Wohngeld oder Kinderzuschlag
Unter diesem Link ist der Antrag für Bildung und Teilhabe zubinden. Wir helfen gerne beim Ausfüllen. Sprecht uns an!
Hier sind alle Sozialarbeiter der AFG: