Wir kümmern uns auch um „BILDUNG & TEILHABE“.

Was bedeutet „Bildung und Teilhabe“? 
Bildung und Teilhabe (BuT) bedeutet, dass Kindern und Jugendlichen,  wenn sie Sozialleistungen erhalten, bestimmte Dinge bezahlt werden.
Dazu gehören:

  1. Kosten für Schulmaterial,
  2. Zuschuss zu Schultickets (Schoko-Ticket),
  3. Mittagessen in der Schule,
  4. Bezahlung von Ausflügen und Klassenfahrten,
  5. Kostenübernahme für Nachhilfe (max. 11 Euro pro Stunde),
  6. Kosten für sozialen- und kulturellen Aktivitäten, wie zum Beispiel Sportvereine oder Musikschulen (max. 180 Euro im Jahr).

Wer bekommt alles „BuT-Leistungen?
Kinder und Jugentdliche, deren Eltern folgende Sozialliestungen erhalten:

  • Bürgergeld
  • Sozialhilfe oder Asylhilfe
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag

Unter diesem Link ist der Antrag für Bildung und Teilhabe zubinden. Wir helfen gerne beim Ausfüllen. Sprecht uns an!

Hier sind alle Sozialarbeiter der AFG:

tmp_521-2015-06-22 18.58.291961992395FRAU KLEIN

Tel: 50 259 40

B.Klein@afg-do.de
FRAU POLLEI

Tel: 50 259 40

d.pollei@afg-do.de
tmp_521-2015-06-22 18.59.22-1980815041HERR PANITZ

0231- 5025919

r.panitz@afg-do.de
HERR GRUNITZ

Mobil: 0173 650 2928
Tel: 5025940

d.grunitz@afg-do.de
HERR KUBE

Mobil: 015757964014
Telefon: 0231 25917
m.kube@afg-do.de